Auszug aus der Satzung des Vereins selbst.bestimmt e.V.

1.

Der Verein hat es sich zum Ziel gesetzt Menschen ein hohes Maß an Selbstbestimmung zu ermöglichen. Dies bedeutet Menschen, die von physischer oder psychischer Gewalt, Diskriminierungen oder anderen Formen einschränkenden Verhaltens betroffen sind, in ihrer gewünschten Selbstbehauptung, Entwicklung, Beziehungsgestaltung, Loslösung oder Trennung unterstützen.

2.

Menschen, die ihrerseits Andere durch grenzüberschreitende Verhaltensweisen im o.g. Sinn einschränken, sollen darin gefördert werden, dieses Verhalten aufzugeben und Selbstbestimmung jenseits von fremdschädigenden Bewältigungsmustern zu entwickeln.

3.

Menschen sollen befähigt werden, zwischenmenschliche Konflikte konstruktiv zu lösen und dabei weder sich selbst noch anderen Schaden zuzufügen. Die Selbstbestimmung und das Wohl anderer Menschen sind zu achten. Dazu sollen sie in ihren kommunikativen und psychosozialen Kompetenzen gestärkt werden, um zwischenmenschliche Beziehungen auf Basis gegenseitigen Respekts gestalten zu können.

Junge Menschen sollen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert werden und es soll dazu beigetragen werden, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Eltern und andere Erziehungsberechtigte sollen bei der Erziehung und bei Fragen der Trennung und Scheidung beraten und unterstützt werden. 

4.

Der Verein fördert die Gewaltprävention auf allen drei Präventionsstufen:

4.1. Primäre Prävention als Information, Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit hinsichtlich sozialer und gesellschaftlicher Phänomene und Verhaltensweisen, die in zwischenmenschlichen Beziehungen als Gewaltausübung verstanden werden müssen. Dies betrifft physische wie psychische Gewalt.

4.2. Sekundäre Prävention als psychosoziale und juristische Beratung für Menschen, die von Gewaltausübung durch andere betroffen sind. Gleichermaßen wird Täter*innen-Arbeit als Gewaltprävention verstanden:  Aufgabe ist die Arbeit mit Menschen, die Gewalt ausüben oder gefährdet sind, Gewalt auszuüben mit dem Ziel sozialverträgliche Verhaltensweisen zu entwickeln.

4.3. Tertiäre Prävention als die Aufarbeitung erlittener Gewalt, um die Betroffenen in ihrem psychischen Wohlbefinden zu unterstützen, und um sie zur gesellschaftlichen Teilhabe (wieder) zu befähigen. Es soll der Gefahr, erneut Opfer zu werden, entgegengewirkt werden. Auf Täter*innenseite geht es gleichermaßen um die Aufarbeitung ausgeübter Gewalt, damit diese zukünftig gewaltfrei mit Konflikten und Kränkungen umzugehen lernen und die Wiederholungsgefahr sinkt.

5.

Der Verein fördert die Umsetzung der Ziele zum Schutz von Betroffenen vor interpersoneller Gewalt (u.a. Häusliche Gewalt, Stalking, Mobbing, Cyberkriminalität), wie sie in der Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten und in der Istanbul-Konvention beschrieben sind. Er unterstützt die dort postulierten Maßnahmen zum Opferschutz und Programme der Täter*innen-Intervention und Gewaltprävention bei Menschen, die straffällig wurden bzw. zu werden drohen.

6.

Der Verein unterstützt Forschungsvorhaben, die den Kenntnisstand über das Handlungsfeld erweitern. Von besonderem Interesse ist die Evaluation von Maßnahmen zur Verbesserung der Betroffenenberatung und der Täter*innen-Intervention.

7.

Der Verein setzt sich für die Netzwerkarbeit und vertiefte Kooperation aller im Handlungsfeld tätigen Akteure (freie Träger, gemeinnützige Körperschaften, Verbänden, Organisationen, Behörden sowie öffentlich-rechtlichen Träger) ein.

8.

Der Verein fördert die interdisziplinäre Fort- und Weiterbildung aller im Handlungsfeld tätigen Akteure.

9.

Die Angebote sollen möglichst in multi-professioneller, diverser, gendergerechter, kultursensibler (Team-)Arbeit entwickelt und erbracht werden.

10.

Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beiträge/Umlagen, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen akquiriert und eingesetzt werden. Der Verein strebt die Verwirklichung der Vereinszwecke durch das Vorhalten von psychosozialer Beratung, Trainingskursen, therapeutischen Angeboten an.